Kinderrechte
Kinder sind Träger eigener Rechte. Diese wurden 1992 in Deutschland durch die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention in besonderer Form bestätigt. Kinder sollen dadurch mehr und mehr als gleich- und vollwertige Mitglieder und Mitgestalter unserer Gesellschaft anerkannt und wertgeschätzt werden. Die Kinderrechte umfassen dafür die gesamte Lebenswelt der Heranwachsenden. In unserer Arbeit versuchen wir, jedem dieser Rechte Geltung zu verschaffen. Exemplarisch für unser Wirken seien an dieser Stelle drei Kinderrechte besonders hervorgehoben:
Artikel 3: Wohl des Kindes
Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
Artikel 5: Respektierung des Elternrechts
Wir achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen. So unterstützen wir Eltern sowie weitere an der Erziehung beteiligte Personen ihre Kinder in verschiedenen Lebenslagen zu untersützten und ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.
Artikel 12: Das Recht auf Mitbestimmung
Kinder- und Jugendliche sind Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt. So sollen sie auch in Entscheidungsprozessen, die sie selbst oder ihr Umfeld betreffen, einbezogen werden. Dies beginnt im Kleinen - im Kern der Familie - und bewegt sich über kommunale hin zu bundesweiten Prozessen. In Leipzig setzen wir uns dafür ein, dass Kinder- und Jugendliche zum Beispiel bei Bauvorhaben (Schule, Spielplätze, Infrastruktur,...), Stadtteilplanungen oder auch bei stadtweiten Entscheidungen (kommunale Verwaltung und Gremienarbeit) einbezogen werden.
Artikel 17: Zugang zu den Medien: Kinder- und Jugendschutz
Mediennutzung (egal ob digital oder analog) macht einen Großteil der Freizeitbeschäftigung unter Kindern und Jugendlichen aus. Sie werden genutzt, um sich zu informieren, auszutauschen oder zu entspannen. Unsere Aufgabe ist es, Kinder und Jugendliche für eine selbstverantwortliche und kritische Auseinandersetzung mit medialen Inhalten stark zu machen. Zudem informieren wir Eltern innerhalb eines vielfältigen Kursangebotes darüber, wie sie mit ihren Kindern in einen produktiven Austausch über deren Mediennutzung kommen können.
Artikel 20: Recht auf Gesundheit
Jede Gesellschaft sollte dem gesunden Aufwachsen von Kindern größtmögliche Aufmerksamkeit zukommen lassen. Eine ausgewogene Ernährung, genügend Bewegungsmöglichkeiten und ein bewusster Umgang mit Genussmitteln - das sind die Grundpfeiler für ein gesundes Leben. Wir setzen uns dafür ein, dass dieses Fundament innerhalb Leipzigs allen zugänglich ist und in guter Weise genutzt wird.