Kinderschutz
Jedes Kind hat das Recht, sicher und gesund aufzuwachsen. Frei von Gewalt und unterstützt durch Erziehung, Bildung und Förderung sollen Kinder und Jugendliche ihre Persönlichkeit und ihre Stärken entwickeln können.
Neben der Elternverantwortung und einer Reihe gesetzlicher Grundlagen sind es vor allem die Fachkräfte in Kitas, Schulen, Freizeiteinrichtungen, Familienhilfe, Sportvereinen usw., die Verantwortung für den Kinderschutz tragen.
Mit Beratung nach §8a SBG VIII, Fachtagen zum Kinderschutz und der Prozessbegleitung bei der Erstellung von (Kinder-)Schutzkonzepten unterstützen wir auch andere Einrichtungen.