Am 20. November .2024 feiern die meisten Menschen in Sachsen den Buß- und Bettag oder freuen sich über einen freien Feiertag – wir feiern den Tag der Kinderrechte! Kinderrechte sind Menschenrechte. Doch über Kinderrechte wird immer noch zu wenig gesprochen – gerade unter Erwachsenen. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20 November 1989 von den vereinten Nationen verabschiedet. Bis auf einen einzigen Staat – die USA – haben alle 192 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention für verbindlich erklärt.
Doch warum braucht es eigentlich Kinderrechte?
Kinder und Jugendliche werden in vielen Punkten in der Gesellschaft immer noch nicht vollends berücksichtigt...
1. Dies zeigt sich zum Beispiel, wenn Erwachsene darüber entscheiden, welche Spielgeräte auf den Spielplätzen gebaut werden.
- Artikel 12: Mitbestimmung: Wenn es um Kinder selbst geht, dann müssen sie nach ihrer Meinung gefragt werden. Die Meinung von den Kindern ist wichtig und sie sollen mitentscheiden können.
2. Dies zeigt sich, wenn Kinder ihre Religion nicht frei wählen oder abwählen dürfen.
- Artikel 14 Glaubensfreiheit: Kinder dürfen ihre Religion selbst wählen und entscheiden, an was sie glauben.
3. Dies zeigt sich, wenn Kinder psychische oder physische Gewalt erfahren.
- Artikel 19 Schutz vor Gewalt: Niemand darf Kinder beschimpfen. Niemand darf Kinder schlagen. Niemand darf Kindern wehtun. Niemand darf Kinder zu etwas zwingen.
4. Dies zeigt sich, wenn Kinder in Deutschland hungern oder frieren müssen, weil sie unter der Armutsgrenze leben.
- Artikel 27 Gute Lebensbedingungen: Alle Kinder sollen bestimmte Güter haben, damit sie sich gut entwickeln können: Essen und Trinken, Kleidung, ein Bett zum Schlafen und alles, um lernen zu können.
5. Die zeigt sich, wenn Kinder zu schnell erwachsen werden müssen.
- Artikel 31 Spiel und Erholung: Kinder haben das Recht auf Spielen. Und sie haben das Recht auf freie Zeit.
6. Das zeigt sich, wenn Kinder schlechtere Bildungschancen haben aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht oder Religion.
- Artikel 2 Gleich-Behandlung: Kinder-Rechte gelten für alle Kinder. Unabhängig von: Hautfarbe, Religion, Herkunft, Sprache, Geschlecht.
7. Das zeigt sich, wenn Erwachsene die Tagebücher von Kindern lesen oder ungefragt Kinderbilder im Internet veröffentlich werden.
- Artikel 16 Schutz von der Privatsphäre: Jedes Kind hat das Recht auf Privatsphäre.Die persönlichen Sachen von Kindern müssen geschützt werden. Das gilt zum Beispiel auch für: Briefe, E-Mails, Handys.
Als Träger der Kinder- und Jugendhilfe sehen wir es als unsere Aufgabe Kinder und Jugendliche zu schützen, in dem wir Ihnen Ihre eigenen Rechte zugestehen und dafür gemeinsam einstehen. Anlässlich des Tages der Kinderrechte möchten wir auf die UN-Kinderrechtskonvetnion aufmerksam machen. Wir möchten dafür sensibilisieren und zum Nachdenken anregen.
Hier gibt es die Kinderrechte in leichter Sprache zum Nachlesen: