Zum 1. April 2024 wird das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz aufgrund von Sparvorgaben abgeändert (siehe: BMFSFJ - Fragen und Antworten zu den Neuregelungen des Elterngelds ab 1. April 2024).
Besonders hart trifft die Familien die Änderung beim Parallelbezug von Elterngeld: Bisher konnten Eltern 14 Monatssätze Basiselterngeld abwechselnd oder gleichzeitig beziehen. Die Neuregelung sieht vor, dass ab nun ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile nur noch in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich ist. Ausnahmen gibt es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühgeborenen.
Diese Änderungen können erhebliche Probleme für werdende Eltern verursachen, da sich viele Familien mehr als einen parallelen Elternzeitmonat nun nicht mehr leisten können. Statt Partner*innen mehr zu beteiligen, wird genau das Gegenteil erzielt - Mütter werden im ersten Jahr allein gelassen.
- Die gemeinsame Elternzeit ist kürzer als das Wochenbett: Die physische und psychische Verfassung der Mutter im Wochenbett, in der sie besonders auf Unterstützung angewiesen ist, wird nicht berücksichtigt. Viele Frauen brauchen mehr als einen Monat, um sich von der Geburt zu erholen. Gibt es beispielsweise noch ein Geschwisterkind oder wurde das Kind per Kaiserschnitt geboren, ist die Hilfe einer weiteren Person oft eine wichtige Entlastung. Fällt diese Unterstützung weg, kann dies schnell zu Überforderung führen.
- Fehlende Flexibilität: Nicht berücksichtigt wird auch, dass ein Teil der Mütter ihre Kinder stillt und deshalb im ersten Lebensjahr nur eingeschränkt wieder in den Beruf zurückkehren kann. Die Vorstellung, dass sich Eltern im ersten Lebensjahr ihres Kindes gleichberechtigt in der Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit abwechseln, ist in vielen Fällen kaum realisierbar. Die fehlende Flexibilität erschwert die gleichberechtigte Teilhabe beider Elternteile.
- Bindungsaufbau wird erschwert: Die gemeinsame Familienzeit im ersten Lebensjahr des Kindes wird verkürzt, obwohl diese Zeit für die Bindung beider Eltern zum Kind nachhaltig prägend ist.
Die Neuregelung des Elterngeldes geht weit an der Lebensrealität von Familien vorbei. Ziel unserer Arbeit ist es, Familien zu stärken. Deshalb sprechen wir uns gegen die geplante Gesetzesänderung und für eine Familienpolitik aus, die die Belange der Kinder, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Gleichberechtigung beider Erziehungsberechtigten fördert.
Zur geplanten Reform des Elterngeldes wurde folgende Petition gestartet, die gerne unterschrieben und geteilt werden kann:
Petition jetzt unterschreiben!