Zum Schuljahresstart sind 1600 geflüchtete Schulkinder in Sachsen ohne Schulplatz
Anlässlich des Schulbeginns in Sachsen weist der Kinderschutzbund Landesverband darauf hin, dass aktuell mehr als 1600 geflüchtete Kinder und Jugendliche (Stand 23.07.2024)[1] auf einen Schulplatz warten. Diese Situation steht im eklatanten Widerspruch zu den grundlegenden Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, dem Grundgesetz und dem geltenden Schulrecht.
“Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe. Geflüchtete Kinder müssen aber teils bis zu einem Jahr auf einen Schulplatz warten. Das schränkt ihre Bildungs- und damit ihre Teilhabechancen massiv ein und gefährdet das Kindeswohl,” sagt Silke Brewig-Lange, die Vorstandsvorsitzende des sächsischen Kinderschutzbund Landesverbandes. Sie ergänzt: “Für diese Kinder bedeutet dies, dass Schulstoff versäumt wird, Klassen wiederholt werden müssen, ihr Selbstwertgefühl massiv leidet. Betroffen ist damit auch ihre soziale Entwicklung.”
Gerade Kinder und Jugendliche, die sich in einer unsicheren Lage befinden, brauchen Perspektiven, eine Tagesstruktur und das Gefühl, das sie in einer Gemeinschaft ankommen. Jede Woche ohne Schule bedeutet die Herabsetzung der Bildungschancen und erhöht das Risiko eines Abgangs ohne Schulabschluss mit allen gesellschaftlichen Folgekosten. “Genaue Zahlen, wie viele Kinder tatsächlich betroffen sind, werden von den zuständigen Behörden aus unserer Sicht nicht erhoben, eine Strategie, wie mit diesen Kindern umgegangen wird, ist für uns nicht erkennbar,” so Brewig-Lange.
Angeführte Argumente für das Aussetzen der Schulpflicht gibt es viele. Lange Aufenthaltszeiten in Erstaufnahmeeinrichtungen, wo kein regulärer Schulunterricht vorgeschrieben ist, der objektive pädagogische Fachkräftemangel sowie fehlende Plätze an Schulen. Doch in Deutschland gilt die Schulpflicht für alle Kinder, und zwar vom ersten Tag an. Daraus folgt, dass die staatliche Gemeinschaft eine gleichwertige, das heißt diskriminierungsfreie Beschulung aller Kinder gewährleisten muss.
Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. fordert zügige, unbürokratische Maßnahmen zur Gewährleistung und Umsetzung dieses Grund- und Kinderrechtes, wie z.B. die schnellstmögliche Gewährung von regulärem Schulunterricht unabhängig des Aufenthaltsstatus, die Förderung von Deutsch als Zweitsprache (DaZ)-Kompetenzen bei Quereinsteiger_innen in den Lehrberuf sowie die schnelle Identifikation und Integration von geflüchteten pädagogischen Fachkräften in den Schuldienst. Unser Papier mit ausgearbeiteten Vorschlägen finden Sie im Anhang.
Der sächsische Kinderschutzbund setzt sich für die chancengerechte Bildung aller Kinder und die Umsetzung der Kinderrechte ein. Wir fordern als Kinderschutzbund schnelle ressortübergreifende Maßnahme zur Behebung der Missstände.
Kontakt über:
Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V.
Silke Brewig-Lange, Vorstandsvorsitzende, mobil: +49 160 4138230
Olaf Boye, Geschäftsführer, Tel.: + 49 351 4242044, +49 176 47026233
www.kinderschutzbund-sachsen.de; info@kinderschutzbund-sachsen.de
[1] Das Sächsische Landesamt für Schule und Ausbildung, Auskunft auf Anfrage; Sachsen: Kein Schulplatz für 1600 Kinder und Jugendliche ohne deutschen Pass (deutschlandfunk.de)