Der Kinderschutzbund Leipzig begrüßt die derzeitige Diskussion um die Verschärfung des Nichtraucherschutzes. Gerade Heranwachsende sind durch Passivrauchen gefährdet. Ihr Recht auf Gesundheit gilt es in dieser Debatte besonders zu beachten.
Aufgrund der EU Tabakrichtlinie vom 20.05.2016 kommt es in allen Mitgliedstaaten und damit auch in Deutschland zu Verschärfungen des Nichtraucher*innenschutzes. Das begrüßt der Kinderschutzbund Leipzig ausdrücklich.
Außenwerbung ist künftig nur noch für Geschäfte des Fachhandels möglich. Die Kinowerbung wird weiter eingeschränkt. Es gibt ein generelles Verbot von Tabakwerbung vor Filmen, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend seien können. Dazu gehören außerdem auch die Verpflichtung größerer Warnhinweise in Text und Bild auf Zigarettenschachteln, charakteristische Geschmacksrichtungen werden verboten (z. B. Menthol Zigaretten), und die Informationen über Inhaltsstoffe sollen verbessert werden. Neue Regeln gibt es auch für die Verpackung und Kennzeichnung von E-Zigaretten.
Hinzu kommen bundesweite zahlreiche Veränderungen im öffentlichen Raum, so ist es unter anderem in Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und im Saarland generell verboten, auf Spielplätzen zu rauchen. In Sachsen schließen sich immer mehr Städte dieser Regelung an.
Das Leipziger Jugendparlament brachte einen Antrag im Stadtrat ein, der den Nichtraucher*innenschutz in unserer Stadt voranbringen soll. Spielplätze, Parks, Eingangsbereiche an öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig, sowie Fahrgastunterstände an Haltestellen von Bus, Bahn, S-Bahn werden mittlerweile unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes diskutiert.
Ein generelles Rauchverbot, so einige Beteiligte der Debatte, würde in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) der Raucher*innen eingreifen. Dem gegenüber stehen die Schutzgüter der Passivraucher*innen (insbesondere der gesundheitliche Schutz von Kindern und Jugendlichen).
„Besonders an Spielplätzen sollte es einen erhöhten Schutzraum geben. Hier müssten Kinderrechte wie z.B. das Recht auf Gesundheit oberste Priorität haben“, so Katrin Pieper, Suchtpräventionsfachkraft im Leipziger Kinderschutzbund. Es müssen daher gute Lösungen her, um gleichzeitig nicht die persönliche Freiheit von Raucher*innen einzuschränken.
„Vor allem dieses Spannungsverhältnis sehen wir das als große Herausforderung an. Nach Angaben des Gesundheitsamtes erkranken Kinder, die Tabakrauch ausgesetzt sind, häufiger an akuter wie auch chronischer Mittelohrentzündung, Lungenentzündung, Bronchitis, Asthma und anderen Erkrankungen der Atemwege. Auch das Krebsrisiko für Kinder wird durch Tabakrauch erhöht“, so Pieper weiter.
Daneben stellen nicht ordnungsgemäß entsorgte Zigaretten auf Spielplätzen eine weitere Gefahr für Kinder dar. Tabakvergiftungen zählen zu den häufigsten Vergiftungen im Kindesalter. Wenn Kindern beim Spielen trockene Zigarettenkippe in den Mund nehmen und verschlucken, können sie schlimme Vergiftungserscheinungen erleiden. Noch gefährlicher kann es werden, wenn der Zigarettenstummel noch feucht ist, denn dadurch sind die giftigen Schadstoffe schon gelöst und können über die Schleimhäute des Kindes sofort aufgenommen werden.
Ganz allgemein gelten rauchende Erwachsene oft auch als Modell bzw. Vorbild für Kinder und Jugendliche.
Es gilt vor allem das bürgerliche Gewissen einer/s jeden Raucher*in anzusprechen. Hinweisschilder auf alternative Plätze könnten dabei unterstützen, indem Raucher*innen zur Kooperation eingeladen werden, anstatt ihnen mit Strafen zu drohen. Mit angemessenen Raucherbereichen auf freiwilliger Basis werden die Rechte der Raucher*innen respektiert und die Gesundheit der Nichtraucher*innen geschützt.
Schlussbemerkung: Laut der »Europäischen Tabakkontrollskala 2019«, die im Rahmen der European Conference on Tobacco or Health (ECToH) vorgestellt wurde, belegt Deutschland bei der Tabakprävention im europäischen Vergleich den letzten Platz (https://www.krebshilfe.de).