Gesund aufwachsen - Kinderrechte
In Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention wird das Recht auf Gesundheit formuliert. Darin verpflichten sich die Vertragsstaaten dazu, Maßnahmen zum Erreichen des höchsten Maßes an Gesundheit zu treffen. Dies betrifft unter anderem den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung, wie medizinischer Infrastruktur, aber auch Zugang zu Trinkwasser und vollwertigen Nahrungsmitteln. Zudem soll Wissen zu Gesundheit bzw. gesundheitsfördernder Umwelt vermittelt werden.
Das Recht auf Gesundheit verpflichtet die Erwachsenen demzufolge auf der einen Seite dafür zu sorgen, dass Kinder gar nicht erst krank werden und auf der anderen Seite, zu gewährleisten, dass sie im Krankheitsfall schnellstmöglich wieder gesund werden.
Damit auch auch schon die Kleinsten dieses Kinderrecht verinnerlichen, gibt es vom DKSB den kleinen Drachen Fritzi.