Gesund aufwachsen – Der Kinderrechte- Ansatz in Kindertagesstätten
Kinder sind Träger*innen eigener Rechte. Diese Rechte stehen ihnen zu, allein deshalb, weil sie Kinder sind. Ob und wie Kinderrechte in Kindertagesstätten umgesetzt werden, hängt von den Erwachsenen ab, die dies ermöglichen. Unter anderem aus der Überzeugung, dass Kinder besser vor Gefahren geschützt sind, wenn sie ihre Rechte kennen und beteiligt werden, entwickelte sich der Kinderrechteansatz. Dieser besagt, dass alle Konzepte und das entsprechende Handeln konsequent an den Kinderrechten ausgerichtet sind. Ausgehend von der Bedürfnisorientierung geht der Kinderrechteansatz weiter. Sind z.B. die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes unterschiedlich, so sind seine Rechte universell. Bedürfnisse lassen sich hierarchisieren, Rechte sind unteilbar. Anders als beim Bedürfnis-Ansatz, der sich an den Symptomen orientiert, richtet sich der Kinderrechte- Ansatz an den Ursachen aus.
Die entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Kinderrechte in Kindertagesstätten spielen die Erwachsenen. Sie sind nicht nur dafür verantwortlich, Kinderrechte umzusetzen, sondern sie tragen dafür die Pflicht. Viele Einrichtungen unternehmen große Anstrengungen, ihre Arbeit an den Bedürfnissen der Kinder auszurichten, mitunter werden Kinder auch an Entscheidungen beteiligt und sie können ihre Meinung äußern. Dennoch spielen Kinderrechte im Alltagbewusstsein der meisten Erzieher*innen nur eine untergeordnete Rolle. Gründe dafür sind vielfältig, fehlende Kenntnisse, fehlende Verankerung von Kinder- und Menschenrechtsbildung in der Aus- und Fortbildung von Erzieher*innen, bzw. erschwerende Rahmenbedingungen.
Das Kinder- und Jugendbüro begleitet Prozesse zur Implementierung des Kinderrechte- Ansatzes und stellt diesen auch gern in den Einrichtungen vor.
Kontakt: kinderbuero@dksb-leipzig.de